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Rechtsanwaltsvergütung

Unsere Leistungen rechnen wir regelmäßig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.

In Einzelfällen und bei Beratungstätigkeiten schließen wir mit Ihnen eine Gebührenvereinbarung.

Nicht jedes Gespräch mit uns kostet Geld. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob sich in Ihrem Fall die Einschaltung eines Rechtsanwalts überhaupt lohnt, können Sie uns ohne Mehrkosten anrufen, Sie zahlen nur die üblichen Verbindungskosten Ihres Telefonieanbieters. In vielen Fällen macht die Beauftragung eines Rechtsanwaltes keinen Sinn. Wenn Sie also zunächst vorab klären möchten, ob Ihre "Sache" überhaupt Aussicht auf Erfolg haben könnte, was unsere Tätigkeit voraussichtlich kosten würde oder Sie ähnliche Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch. Wir betrachten derartige Vorabinformationen als Service für unsere Mandanten.

Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung und ist der Versicherungsfall eingetreten, bemühen wir uns für Sie um die Deckungszusage und rechnen dann bei Ihrer Versicherung ab.

Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder informerien Sie sich über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt.  www.brak.de  (Gebühren)

TROST | Rechtsanwälte  | info@trost-rae.de
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